Autismus-Unterstützungsdienste in Deutschland: Leitfaden für ukrainische Flüchtlinge

Autismus-Unterstützungsdienste in Deutschland: Leitfaden für ukrainische Flüchtlinge

Sich als ukrai­ni­scher Flücht­ling in Deutsch­land zurecht­zu­fin­den, ist eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung, bie­tet aber auch erheb­li­che Chan­cen für die Ver­sor­gung. Das deut­sche Gesund­heits­sys­tem bie­tet umfas­sen­de Unter­stüt­zung bei Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen, und ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge mit vor­über­ge­hen­dem Schutz­sta­tus kön­nen die­se Leis­tun­gen über ver­schie­de­ne Kanä­le in Anspruch neh­men.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge kön­nen über das deut­sche gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem Zugang zu Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen für Autis­mus erhal­ten
  • Der Dia­gno­se­pro­zess erfor­dert Über­wei­sun­gen von Haus­ärz­ten an spe­zia­li­sier­te Zen­tren
  • Früh­in­ter­ven­ti­ons­the­ra­pien wer­den von der Kran­ken­kas­se über­nom­men, kön­nen aber War­te­zei­ten von meh­re­ren Mona­ten mit sich brin­gen
  • Kin­der mit Autis­mus haben das Recht auf inte­gra­ti­ven Unter­richt und zusätz­li­che Unter­stüt­zung in deut­schen Schu­len
  • Ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen bie­ten ukrai­nisch­spra­chi­ge Hil­fe an, um sich im Sys­tem zurecht­zu­fin­den

Rechte im Gesundheitswesen für ukrainische Flüchtlinge

Als ukrai­ni­scher Flücht­ling in Deutsch­land haben Sie Anspruch auf eine umfas­sen­de Gesund­heits­ver­sor­gung. Seit dem 1. Juni 2022 erhal­ten ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge Leis­tun­gen aus dem regu­lä­ren Sozi­al­hil­fe­sys­tem (Bürgergeld/Sozialhilfe) und nicht mehr die ein­ge­schränk­ten Leis­tun­gen für Asyl­be­wer­ber.

Die­se Ände­rung ver­bes­sert den Zugang zu spe­zia­li­sier­ten Gesund­heits­diens­ten, ein­schließ­lich Autis­mus­dia­gno­se und ‑the­ra­pie, erheb­lich. Mit dem vor­über­ge­hen­den Schutz­sta­tus (§24 Auf­ent­halts­ge­setz) kön­nen Sie sich bei der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) anmel­den und eine elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te erhal­ten.

Die­se Ver­si­che­rung deckt not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, The­ra­pien und Hilfs­mit­tel bei Autis­mus ab, wenn sie von einem Arzt ver­ord­net wer­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst die fach­li­che Begut­ach­tung, Ver­hal­tens­the­ra­pie, Logo­pä­die, Ergo­the­ra­pie und ande­re bei Autis­mus-Spek­trum-Stö­run­gen emp­foh­le­ne Maß­nah­men.

Das deutsche Autismus-Förderungssystem verstehen

In Deutsch­land wird Autis­mus durch ein mul­ti­dis­zi­pli­nä­res Sys­tem unter­stützt, das Gesundheits‑, Bil­dungs- und Sozi­al­diens­te umfasst. Autis­mus wird als neu­ro­lo­gi­sche Stö­rung aner­kannt, die spe­zi­fi­sche the­ra­peu­ti­sche Inter­ven­tio­nen und Unter­stüt­zung erfor­dert.

Das deut­sche Sys­tem unter­schei­det zwi­schen medi­zi­ni­scher Behand­lung (die von der Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wird) und sozia­len Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen (die von den Sozi­al­diens­ten erbracht wer­den). Die­se Unter­schei­dung führt manch­mal zu Ver­wir­rung, aber bei­de Aspek­te sind für eine umfas­sen­de Autis­mus-Unter­stüt­zung von ent­schei­den­der Bedeu­tung.

Eini­ge der Schlüs­sel­be­grif­fe, auf die Sie sto­ßen wer­den, sind: Autis­mus-Spek­trum-Stö­rung, Früh­för­de­rung, Ein­glie­de­rungs­hil­fe und Teil­ha­be­plan. Die­se Begrif­fe zu ver­ste­hen, wird Ihnen hel­fen, sich in den vor­han­de­nen Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren zurecht­zu­fin­den.

Die deut­schen Autis­mus­diens­te umfas­sen im All­ge­mei­nen eine Kom­bi­na­ti­on aus medi­zi­ni­schen The­ra­pien, päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung und Maß­nah­men zur sozia­len Inte­gra­ti­on. Ziel ist es, eine indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung zu bie­ten, die auf den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen und Stär­ken jeder Per­son basiert.

Diagnostisches Verfahren bei Autismus

Eine Autis­mus-Dia­gno­se wird in Deutsch­land auf struk­tu­rier­te Wei­se gestellt. Der ers­te Schritt ist ein Gespräch mit dem Haus­arzt, der eine Über­wei­sung an spe­zia­li­sier­te Diens­te aus­stel­len kann.

Bei Kin­dern kön­nen Kin­der­ärz­te an Kin­der- und Jugend­psych­ia­ter oder spe­zia­li­sier­te Autis­mus­zen­tren über­wei­sen. Bei Erwach­se­nen über­wei­sen All­ge­mein­me­di­zi­ner an Neu­ro­lo­gen oder Psych­ia­ter mit Erfah­rung in der Beur­tei­lung von Autis­mus.

Der Dia­gno­se­pro­zess umfasst in der Regel die fol­gen­den Schrit­te:

  • Umfas­sen­de Befra­gung zur Ent­wick­lungs­ge­schich­te
  • Stan­dar­di­sier­te Beur­tei­lungs­in­stru­men­te und Fra­ge­bö­gen
  • Direk­te Beob­ach­tung von Ver­hal­ten und sozia­ler Inter­ak­ti­on
  • Kogni­ti­ve und sprach­li­che Beur­tei­lun­gen
  • Medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen zum Aus­schluss ande­rer Krank­hei­ten

Brin­gen Sie, falls vor­han­den, frü­he­re Unter­la­gen aus der Ukrai­ne mit, auch wenn sie nicht auf Deutsch sind. Die medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen kön­nen wich­ti­ge Doku­men­te über­set­zen las­sen, aber das kann zusätz­li­che Zeit in Anspruch neh­men.

Pädagogische Unterstützung für Kinder mit Autismus

Kin­der mit Autis­mus haben in Deutsch­land das Recht auf Bil­dung mit ange­mes­se­ner Unter­stüt­zung. Das deut­sche Bil­dungs­sys­tem legt zuneh­mend Wert auf inte­gra­ti­ve Bil­dung und ermög­licht es Kin­dern mit Autis­mus, Regel­schu­len mit zusätz­li­cher Unter­stüt­zung zu besu­chen.

Um Zugang zu päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung zu erhal­ten, benö­ti­gen Sie eine Autis­mus-Dia­gno­se und häu­fig auch eine Beur­tei­lung des son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darfs. Die­se Beur­tei­lung bestimmt die Art und den Umfang der Unter­stüt­zung, die Ihr Kind benö­tigt.

Zu den Mög­lich­kei­ten der päd­ago­gi­schen Unter­stüt­zung gehö­ren

  • Schulbegleiter/Integrationsassistenten, die indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung leis­ten
  • Geän­der­te Lern­ma­te­ria­li­en und Beur­tei­lungs­me­tho­den
  • Son­der­schul­leh­rer, die neben den regu­lä­ren Leh­rern arbei­ten
  • Res­sour­cen­räu­me für sen­so­ri­sche Pau­sen oder kon­zen­trier­tes Arbei­ten
  • Indi­vi­du­el­le, auf die Bedürf­nis­se Ihres Kin­des zuge­schnit­te­ne För­der­plä­ne (För­der­plan)

Ich emp­feh­le Ihnen, sich direkt an die Schul­be­hör­de oder den Schul­lei­ter Ihrer Schu­le zu wen­den, um die Bedürf­nis­se Ihres Kin­des zu bespre­chen. Vie­le Schu­len haben Inklu­si­ons­ko­or­di­na­to­ren, die Sie bei der Erstel­lung geeig­ne­ter För­der­plä­ne unter­stüt­zen kön­nen.

Therapeutische Interventionen und medizinische Unterstützung

Sobald eine Dia­gno­se gestellt wur­de, kön­nen Men­schen mit Autis­mus ver­schie­de­ne the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­men in Anspruch neh­men. Die­se The­ra­pien zie­len dar­auf ab, Kom­mu­ni­ka­ti­on, sozia­le Fähig­kei­ten und Anpas­sungs­fä­hig­keit zu för­dern und gleich­zei­tig her­aus­for­dern­de Ver­hal­tens­wei­sen zu redu­zie­ren.

Zu den gän­gi­gen The­ra­pien, die von den deut­schen Kran­ken­kas­sen über­nom­men wer­den, gehö­ren

  • Ange­wand­te Ver­hal­tens­ana­ly­se (Appli­ed Beha­viour Ana­ly­sis, ABA) und struk­tu­rier­te Lehr­me­tho­den
  • Logo­pä­die (Sprach- und Sprech­the­ra­pie)
  • Beschäf­ti­gungs­the­ra­pie zur För­de­rung der sen­so­ri­schen Inte­gra­ti­on und der All­tags­fä­hig­kei­ten
  • Psy­cho­the­ra­pie mit Schwer­punkt auf sozia­len Fähig­kei­ten und Emo­ti­ons­re­gu­la­ti­on
  • Trai­nings­pro­gram­me für Eltern und Betreu­er

Um die­se The­ra­pien in Anspruch neh­men zu kön­nen, benö­ti­gen Sie eine ärzt­li­che Ver­ord­nung, in der Art, Häu­fig­keit und Dau­er der The­ra­pie ange­ge­ben sind. Die Ver­ord­nung soll­te den Dia­gno­se­code und eine medi­zi­ni­sche Begrün­dung für die The­ra­pie ent­hal­ten.

Bei gleich­zei­tig auf­tre­ten­den Erkran­kun­gen wie Angst­zu­stän­den, Auf­merk­sam­keits­stö­run­gen oder Schlaf­pro­ble­men kön­nen Medi­ka­men­te ver­schrie­ben wer­den. Die­se Medi­ka­men­te wer­den von der Kran­ken­kas­se über­nom­men, wenn sie von einem Fach­arzt ver­schrie­ben wer­den.

Praktische Schritte zur Inanspruchnahme von Unterstützung

Der Zugang zu Unter­stüt­zungs­diens­ten für autis­ti­sche Men­schen in Deutsch­land erfor­dert meh­re­re prak­ti­sche Schrit­te. Ich wer­de die­se Schrit­te skiz­zie­ren, um Ihnen zu hel­fen, sich effi­zi­ent im Sys­tem zurecht­zu­fin­den.

Stel­len Sie zunächst sicher, dass Sie ord­nungs­ge­mäß regis­triert und doku­men­tiert sind: gül­ti­ger Personalausweis/Reisepass, Mel­de­be­schei­ni­gung und Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung oder Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung mit §24-Ver­merk. Die­se Doku­men­te sind für die Anmel­dung im Gesund­heits­sys­tem uner­läss­lich.

Anschlie­ßend mel­den Sie sich beim Sozi­al­amt Ihrer Gemein­de zur Kran­ken­ver­si­che­rung an. Sie erhal­ten dann eine elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te, mit der Sie medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen in Anspruch neh­men kön­nen. Wenn Sie eine geeig­ne­te Woh­nung benö­ti­gen, die Ihren autis­ti­schen Bedürf­nis­sen ent­spricht, soll­ten Sie auch einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein bean­tra­gen.

Sobald Sie ver­si­chert sind, suchen Sie sich einen Haus­arzt, der Sie an Spe­zia­lis­ten über­wei­sen kann. Fra­gen Sie Flücht­lings­hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen oder ande­re ukrai­ni­sche Fami­li­en nach Emp­feh­lun­gen für Ärz­te, die Ukrai­nisch, Rus­sisch oder Eng­lisch spre­chen.

Nach­dem Sie eine Dia­gno­se erhal­ten haben, arbei­ten Sie gemein­sam mit den Spe­zia­lis­ten einen Behand­lungs­plan aus. Bit­ten Sie um schrift­li­che Emp­feh­lun­gen, die Sie an ande­re Dienst­leis­ter wie Schu­len oder Sozi­al­diens­te wei­ter­ge­ben kön­nen.

Soziale Integration und Unterstützungsdienste

Neben der medi­zi­ni­schen und päd­ago­gi­schen Unter­stüt­zung bie­ten sozia­le Inte­gra­ti­ons­diens­te zusätz­li­che Hil­fe für Men­schen mit Autis­mus. Die­se Diens­te zie­len dar­auf ab, die Teil­nah­me am Gemein­schafts­le­ben und die Unab­hän­gig­keit zu för­dern.

Sozia­le Inte­gra­ti­ons­diens­te (Ein­glie­de­rungs­hil­fe) kön­nen Fol­gen­des umfas­sen:

  • Unter­stüt­zung bei der Bewäl­ti­gung des All­tags und der Haus­halts­füh­rung
  • Unter­stüt­zung bei der Frei­zeit­ge­stal­tung und der Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben
  • Unter­stüt­zung bei der Berufs­aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung
  • Wohn­for­men, die vom selb­stän­di­gen Woh­nen mit Unter­stüt­zung bis zu spe­zia­li­sier­ten Wohn­grup­pen rei­chen
  • Fami­li­en­un­ter­stüt­zen­de Diens­te, die Ent­las­tungs­pfle­ge anbie­ten

Um die­se Leis­tun­gen in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen Sie einen Antrag bei Ihrem ört­li­chen Sozi­al­amt stel­len. Dort wird Ihr Bedarf ermit­telt und ein Teil­ha­be­plan erstellt. Die­ser Plan beschreibt die spe­zi­fi­schen Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, die die Per­son mit Autis­mus erhal­ten wird.

Das Antrags­ver­fah­ren umfasst in der Regel die Ein­rei­chung der Autis­mus-Dia­gno­se, eine detail­lier­te Ein­schät­zung des Unter­stüt­zungs­be­darfs und manch­mal ein sozi­al­me­di­zi­ni­sches Gut­ach­ten. Die Sozi­al­ar­bei­ter der Flücht­lings­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen kön­nen bei die­sem Antrags­ver­fah­ren hel­fen.

Alternative Unterstützungsmöglichkeiten

Wäh­rend der War­te­zeit auf offi­zi­el­le Leis­tun­gen, die meh­re­re Mona­te dau­ern kann, bie­ten ver­schie­de­ne Orga­ni­sa­tio­nen Sofort­hil­fe an. Die­se Res­sour­cen kön­nen wert­vol­le Über­gangs­un­ter­stüt­zung und Anschluss an die Gemein­schaft bie­ten.

Natio­na­le Autis­mus-Orga­ni­sa­tio­nen wie Autis­mus Deutsch­land e.V. haben regio­na­le Zweig­stel­len in ganz Deutsch­land, die Infor­ma­tio­nen, Eltern­grup­pen und manch­mal auch direk­te Dienst­leis­tun­gen anbie­ten. Vie­le haben spe­zi­el­le Pro­gram­me für Flücht­lings­fa­mi­li­en ent­wi­ckelt.

Von Eltern gelei­te­te Selbst­hil­fe­grup­pen bie­ten emo­tio­na­le Unter­stüt­zung und prak­ti­sche Rat­schlä­ge, die auf per­sön­li­chen Erfah­run­gen beru­hen. Eini­ge Grup­pen rich­ten sich spe­zi­ell an mehr­spra­chi­ge Fami­li­en oder haben ukrainisch/russischsprachige Mit­glie­der.

Wohl­fahrts­ver­bän­de wie die Cari­tas, die Dia­ko­nie und das Deut­sche Rote Kreuz (DRK) bie­ten ver­schie­de­ne Unter­stüt­zungs­diens­te für Flücht­lin­ge mit Behin­de­run­gen an. Sie kön­nen oft prak­ti­sche Hil­fe, gespen­de­te Hilfs­mit­tel und Ori­en­tie­rung im Sys­tem bie­ten.

Online-Res­sour­cen wie das Hand­buch Deutsch­land (handbookgermany.de) bie­ten Infor­ma­tio­nen in ukrai­ni­scher Spra­che über den Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung und Unter­stüt­zung für Men­schen mit Behin­de­run­gen. Auch die Web­site „Germany4Ukraine“ bie­tet wert­vol­le Infor­ma­tio­nen auf Ukrai­nisch und Rus­sisch.

Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren

Sprach­bar­rie­ren kön­nen eine gro­ße Her­aus­for­de­rung beim Zugang zu Autis­mus-Diens­ten dar­stel­len. Es gibt jedoch meh­re­re Res­sour­cen, um die­se Bar­rie­ren zu über­win­den.

Über­set­zungs­hil­fe ist bei Sozi­al­diens­ten, Inte­gra­ti­ons­zen­tren und Frei­wil­li­gen­or­ga­ni­sa­tio­nen erhält­lich. Bei Arzt­ter­mi­nen haben Sie das Recht, einen pro­fes­sio­nel­len Dol­met­scher anzu­for­dern, wobei die Ver­füg­bar­keit je nach Ort vari­iert.

Vie­le Doku­men­te zur Autis­mus­un­ter­stüt­zung sind über Orga­ni­sa­tio­nen wie die Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung für Migra­ti­on, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on in ukrai­ni­scher oder rus­si­scher Spra­che erhält­lich. Suchen Sie nach Res­sour­cen, die spe­zi­ell für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge erstellt wur­den.

Kul­tu­rel­le Unter­schie­de im Ver­ständ­nis von Autis­mus und Behin­de­rung kön­nen eben­falls eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len. Deut­sche Ansät­ze zum The­ma Autis­mus kon­zen­trie­ren sich stark auf evi­denz­ba­sier­te Inter­ven­tio­nen und Inklu­si­on, was sich von den Ansät­zen in der Ukrai­ne unter­schei­den kann.

Ich emp­feh­le, sich mit ukrai­ni­schen Gemein­schaf­ten in Deutsch­land in Ver­bin­dung zu set­zen, die sich bereits in die­sen Sys­te­men zurecht­ge­fun­den haben. Ihre Erfah­run­gen aus ers­ter Hand kön­nen wert­vol­le Ein­bli­cke und prak­ti­sche Rat­schlä­ge lie­fern, die auf Ihren kul­tu­rel­len Kon­text zuge­schnit­ten sind.

Finanzielle Unterstützung und Hilfe

Fami­li­en, die eine Per­son mit Autis­mus unter­stüt­zen, haben mög­li­cher­wei­se Anspruch auf zusätz­li­che finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. Das Ver­ständ­nis die­ser Leis­tun­gen kann dazu bei­tra­gen, den finan­zi­el­len Druck zu ver­rin­gern, wäh­rend sie die benö­tig­ten Diens­te in Anspruch neh­men.

Men­schen mit schwe­ren Behin­de­run­gen kön­nen einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis bean­tra­gen, der ver­schie­de­ne Vor­tei­le bie­tet, dar­un­ter Steu­er­ermä­ßi­gun­gen, Ermä­ßi­gun­gen bei der Beför­de­rung und Beschäf­ti­gungs­schutz. Der Antrag wird über das ört­li­che Ver­sor­gungs­amt gestellt.

Für Kin­der mit Autis­mus kann zusätz­li­ches Kin­der­geld über die nor­ma­le Alters­gren­ze hin­aus gezahlt wer­den. Auch Pfle­ge­geld kann gewährt wer­den, wenn nach­weis­lich ein erheb­li­cher Pfle­ge­be­darf besteht.

Erwach­se­ne mit Autis­mus, die auf­grund ihrer Erkran­kung nicht arbei­ten kön­nen, kön­nen Anspruch auf Inva­li­di­täts­leis­tun­gen haben. Die Höhe der Leis­tun­gen hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, unter ande­rem von der Erwerbs­bio­gra­fie und der Schwe­re der Behin­de­rung.

Zögern Sie nicht, die Sozi­al­ar­bei­ter in den Flücht­lings­un­ter­stüt­zungs­zen­tren nach die­sen finan­zi­el­len Hil­fen zu fra­gen. Sie kön­nen Ihnen hel­fen zu ver­ste­hen, wor­auf Sie Anspruch haben, und Ihnen bei der Antrag­stel­lung behilf­lich sein.

Planen Sie eine langfristige Unterstützung

Sobald die unmit­tel­ba­ren Bedürf­nis­se gedeckt sind, ist es wich­tig, eine lang­fris­ti­ge Unter­stüt­zung zu pla­nen. Dazu gehört der Auf­bau eines Net­zes von Diens­ten, die Sie bei ver­än­der­ten Bedürf­nis­sen kon­ti­nu­ier­lich unter­stüt­zen.

Eine regel­mä­ßi­ge Neu­be­wer­tung der Bedürf­nis­se ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, vor allem bei Kin­dern, die wach­sen und sich ent­wi­ckeln. Die Diens­te soll­ten an die sich ändern­den Umstän­de und den Ent­wick­lungs­fort­schritt ange­passt wer­den.

Bei Kin­dern, die sich dem Erwach­se­nen­al­ter nähern, soll­te die Über­gangs­pla­nung früh­zei­tig begin­nen. Das deut­sche Sys­tem bie­tet ver­schie­de­ne Hil­fen für Erwach­se­ne mit Autis­mus, dar­un­ter Berufs­aus­bil­dung, unter­stütz­te Beschäf­ti­gung und Unter­stüt­zung für ein unab­hän­gi­ges Leben.

Erwä­gen Sie die Ernen­nung eines gesetz­li­chen Vor­munds oder Ver­tre­ters für Erwach­se­ne mit Autis­mus, die Unter­stüt­zung bei der Ent­schei­dungs­fin­dung benö­ti­gen. Die­ser gesetz­li­che Betreu­er stellt sicher, dass ihre Inter­es­sen bei Ent­schei­dun­gen in den Berei­chen Gesund­heit, Finan­zen und Woh­nen ver­tre­ten wer­den.

Doku­men­tie­ren Sie Ihre Erfah­run­gen mit dem Sys­tem, um ande­ren in ähn­li­chen Situa­tio­nen zu hel­fen. Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen, die Flücht­lin­ge unter­stüt­zen, freu­en sich über Feed­back, um ihre Dienst­leis­tun­gen für Fami­li­en mit Autis­mus zu ver­bes­sern.

Quellen

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les – FAQ für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit – Leit­fa­den für Flücht­lin­ge

Germany4Ukraine – Infor­ma­ti­ons­por­tal zur Gesund­heits­ver­sor­gung

Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung für Migra­ti­on, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on

EU-Gleich­be­hand­lungs­stel­le – Gesund­heits­ver­sor­gung in Deutsch­land

Hand­buch Deutsch­land – Infor­ma­tio­nen zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung von Ukrai­nern

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