Deutsche Arbeitsverträge verstehen: Leitfaden für ukrainische Flüchtlinge

Deutsche Arbeitsverträge verstehen: Leitfaden für ukrainische Flüchtlinge

Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge in Deutsch­land sehen sich mit einer kom­ple­xen Land­schaft von recht­li­chen Schutz­maß­nah­men, Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten und sozia­len Unter­stüt­zungs­sys­te­men kon­fron­tiert, die ihre Inte­gra­ti­on und ihr Wohl­erge­hen erleich­tern sol­len. Für Ukrai­ner, die sich in Deutsch­land ein sta­bi­les Leben auf­bau­en wol­len, ist es wich­tig, die deut­schen Arbeits­ver­trä­ge und Sozi­al­leis­tun­gen zu ver­ste­hen und sich gleich­zei­tig im umfas­sen­den, aber manch­mal kom­pli­zier­ten Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem des Lan­des zurecht­zu­fin­den.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge genie­ßen bis März 2025 einen vor­über­ge­hen­den Schutz­sta­tus, der eine sofor­ti­ge Arbeits­er­laub­nis ohne Ein­schrän­kun­gen ermög­licht
  • Anspruchs­be­rech­tig­te Ukrai­ner erhal­ten Bür­ger­geld in Höhe von 563 € monat­lich für allein­ste­hen­de Erwach­se­ne, zuzüg­lich Wohn- und Heiz­kos­ten
  • Die Beschäf­ti­gungs­för­de­rung umfasst Arbeits­ver­mitt­lung, Aner­ken­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen und kos­ten­lo­se Inte­gra­ti­ons­kur­se
  • Fami­li­en kön­nen unab­hän­gig vom Beschäf­ti­gungs­sta­tus 250 € monat­li­ches Kin­der­geld pro Kind erhal­ten
  • Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet vol­len Zugang zur deut­schen Gesund­heits­ver­sor­gung und psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ung

Rechtlicher Status und Arbeitsgenehmigung

Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge erhal­ten in Deutsch­land Schutz nach der EU-Richt­li­nie über vor­über­ge­hen­den Schutz (EU 2022332), die durch § 24 des deut­schen Auf­ent­halts­ge­set­zes umge­setzt wird. Die­ser beson­de­re Schutz­sta­tus umgeht das nor­ma­le Asyl­ver­fah­ren und ermög­licht einen sofor­ti­gen lega­len Auf­ent­halt und eine Arbeits­er­laub­nis.

Die Erst­re­gis­trie­rung erfor­dert einen Besuch bei der ört­li­chen Aus­län­der­be­hör­de, um die for­ma­le Auf­ent­halts­er­laub­nis zu erhal­ten. Die­ser Sta­tus wur­de bereits mehr­fach ver­län­gert und läuft der­zeit bis zum 4. März 2025, was den Ukrai­nern mit­tel­fris­ti­ge Sicher­heit und Plan­bar­keit gibt.

Bürgergeldleistungen verstehen

Seit dem 1. Juni 2022 erhal­ten ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge nicht mehr Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, son­dern das ein­heit­li­che deut­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem namens Bür­ger­geld (frü­her Hartz IV). Die­se bedeu­ten­de Ver­bes­se­rung bie­tet eine umfas­sen­de­re Unter­stüt­zung, die sich an den Leis­tun­gen für deut­sche Staats­bür­ger ori­en­tiert.

Die monat­li­chen Regel­sät­ze betra­gen 563 € für allein­ste­hen­de Erwach­se­ne, 506 € für jeden erwach­se­nen Part­ner in einer Bezie­hung und unter­schied­li­che Beträ­ge für Kin­der je nach Alter. Dar­über hin­aus über­nimmt das Job­cen­ter die ange­mes­se­nen Wohn­kos­ten, ein­schließ­lich Mie­te und Hei­zung, auf der Grund­la­ge der orts­üb­li­chen Sät­ze für Ihre Regi­on.

Um die­se Leis­tun­gen zu bean­tra­gen, müs­sen Sie Ihr ört­li­ches Job­cen­ter mit eini­gen wich­ti­gen Unter­la­gen auf­su­chen:

  • Gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment (ukrai­ni­scher Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis)
  • Auf­ent­halts­er­laub­nis nach § 24
  • Anmel­de­be­schei­ni­gung (Mel­de­be­schei­ni­gung)
  • Deut­sche Kon­to­da­ten
  • Miet­ver­trag (falls vor­han­den)

Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktzugang

Einer der wich­tigs­ten Vor­tei­le des vor­über­ge­hen­den Schutz­sta­tus ist der unmit­tel­ba­re Zugang zum deut­schen Arbeits­markt. Im Gegen­satz zu ande­ren Flücht­lings­grup­pen gibt es für Ukrai­ner kei­ne War­te­zei­ten oder Arbeits­markt­tests, bevor sie eine Beschäf­ti­gung anneh­men kön­nen.

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit bie­tet über die ört­li­chen Arbeits­äm­ter umfas­sen­de Dienst­leis­tun­gen zur Arbeits­ver­mitt­lung an. Zu die­sen Dienst­leis­tun­gen gehö­ren Berufs­be­ra­tung, Berufs­aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten und Unter­stüt­zung bei Bewer­bun­gen, um die Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt zu erleich­tern.

Die Aner­ken­nung von ukrai­ni­schen Qua­li­fi­ka­tio­nen spielt eine ent­schei­den­de Rol­le für eine erfolg­rei­che Beschäf­ti­gung. Deutsch­land hat ver­ein­fach­te Aner­ken­nungs­ver­fah­ren für vie­le ukrai­ni­sche Berufs­ab­schlüs­se und ‑zer­ti­fi­ka­te ein­ge­führt, ins­be­son­de­re in regle­men­tier­ten Beru­fen wie dem Gesund­heits­we­sen, dem Bil­dungs­we­sen und dem Inge­nieur­we­sen.

Sprach- und Integrationsförderung

Der Sprach­er­werb ist eine wesent­li­che Säu­le für eine erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on in den deut­schen Arbeits­markt. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) bie­tet kos­ten­lo­se Inte­gra­ti­ons­kur­se an, die 600 Stun­den Sprach­un­ter­richt und 100 Stun­den Ori­en­tie­rung über die deut­sche Kul­tur, Geschich­te und das Rechts­sys­tem umfas­sen.

Für die­je­ni­gen, die eine Beschäf­ti­gung anstre­ben, wer­den in spe­zi­el­len Berufs­sprach­kur­sen bran­chen­spe­zi­fi­sche Ter­mi­no­lo­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten ver­mit­telt. Die­se Kur­se kön­nen nach Abschluss des Inte­gra­ti­ons­grund­kur­ses oder par­al­lel zu einer Berufs­aus­bil­dung besucht wer­den.

Arbeit­ge­ber, die ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge ein­stel­len, kön­nen einen Ein­glie­de­rungs­zu­schuss erhal­ten, der bis zu 50 % der Lohn­kos­ten für bis zu 12 Mona­te abdeckt. Die­ser finan­zi­el­le Anreiz soll die Beschäf­ti­gungs­chan­cen erhö­hen und die Inte­gra­ti­on am Arbeits­platz erleich­tern.

Beschäftigungsstatistiken und Erfolgsgeschichten

Die Inte­gra­ti­on von ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen in den deut­schen Arbeits­markt macht ermu­ti­gen­de Fort­schrit­te. Bis Anfang 2024 haben rund 223.000 Ukrai­ne­rin­nen und Ukrai­ner eine Beschäf­ti­gung in Deutsch­land gefun­den, wobei die Zahl von Quar­tal zu Quar­tal ste­tig steigt.

Vie­le Ukrai­ner sind erfolg­reich in Berei­che ein­ge­stie­gen, in denen in Deutsch­land ein Arbeits­kräf­te­man­gel herrscht, dar­un­ter IT, Gesund­heits­we­sen und Hand­werks­be­ru­fe. Das Ver­fah­ren zur Bean­tra­gung eines Wohn­be­rech­ti­gungs­scheins hilft den Flücht­lin­gen auch dabei, eine geeig­ne­te und bezahl­ba­re Woh­nung zu fin­den, wäh­rend sie ihre beruf­li­che Lauf­bahn begin­nen.

Deutsche Arbeitsverträge verstehen

Deut­sche Arbeits­ver­trä­ge wer­den in der Regel in schrift­li­cher Form abge­schlos­sen und müs­sen die wich­tigs­ten Arbeits­be­din­gun­gen ent­hal­ten. Zu den wesent­li­chen Bestand­tei­len gehö­ren die Stel­len­be­zeich­nung und ‑beschrei­bung, das Anfangs­da­tum, die Arbeits­zei­ten, die Pro­be­zeit, das Gehalt, der Urlaubs­an­spruch und die Kün­di­gungs­fris­ten.

Eine Voll­zeit­be­schäf­ti­gung in Deutsch­land basiert im All­ge­mei­nen auf einer 40-Stun­den-Woche, wobei dies je nach Bran­che und Tarif­ver­trag vari­iert. Das deut­sche Recht schreibt für Voll­zeit­be­schäf­tig­te min­des­tens 20 bezahl­te Urlaubs­ta­ge pro Jahr vor, die meis­ten Arbeit­ge­ber bie­ten jedoch zwi­schen 25 und 30 Tagen an.

Arbeits­ver­trä­ge kön­nen unbe­fris­tet oder befris­tet sein. Befris­te­te Ver­trä­ge bedür­fen einer beson­de­ren Recht­fer­ti­gung, wenn sie län­ger als zwei Jah­re lau­fen oder mehr als drei­mal ver­län­gert wer­den. Die­ser Schutz vor end­lo­sen befris­te­ten Ver­trä­gen bie­tet Arbeits­platz­si­cher­heit nach Ablauf der ers­ten Zeit.

Rechte und Schutz der Arbeitnehmer

Für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge gel­ten die glei­chen Arbeits­rech­te wie für deut­sche Arbeit­neh­mer, ein­schließ­lich des Min­dest­lohns (der­zeit 12,41 € pro Stun­de), gere­gel­ter Arbeits­zei­ten und des Schut­zes vor unge­recht­fer­tig­ter Ent­las­sung. Das deut­sche Arbeits­recht gewähr­leis­tet außer­dem stren­ge Sicher­heits­stan­dards am Arbeits­platz und Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­maß­nah­men.

Für die Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses gel­ten in Deutsch­land bestimm­te Kün­di­gungs­fris­ten, die mit der Dau­er der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit zuneh­men und für neue Mit­ar­bei­ter bei vier Wochen begin­nen. Wäh­rend der Pro­be­zeit (in der Regel sechs Mona­te) kann die­se Frist auf zwei Wochen ver­kürzt wer­den. Der Kün­di­gungs­schutz gilt für Unter­neh­men mit mehr als zehn Beschäf­tig­ten nach sechs Mona­ten Beschäf­ti­gung.

Die deut­schen Arbeit­neh­mer genie­ßen ein star­kes Tarif­ver­hand­lungs­recht durch die Gewerk­schaf­ten, die bran­chen­wei­te Ver­trä­ge über Löh­ne, Arbeits­be­din­gun­gen und Sozi­al­leis­tun­gen aus­han­deln. Die­se Tarif­ver­trä­ge sehen oft güns­ti­ge­re Bedin­gun­gen vor als die gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen.

Soziale Sicherheit und Steuerpflichten

In Deutsch­land zu arbei­ten bedeu­tet, sich durch Pflicht­bei­trä­ge am Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem zu betei­li­gen. Etwa 20 % Ihres Brut­to­lohns wer­den für die Kran­ken­ver­si­che­rung, die Ren­ten­ver­si­che­rung, die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und die Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­zo­gen, wobei der Arbeit­ge­ber die­se Bei­trä­ge ergänzt.

Die Ein­kom­men­steu­er wird auf der Grund­la­ge eines pro­gres­si­ven Tarifs direkt von Ihrem Gehalt ein­be­hal­ten. Ihre Steu­er­klas­se hängt von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on ab, wobei es unter­schied­li­che Ein­stu­fun­gen für Allein­ste­hen­de, Ehe­paa­re und Fami­li­en mit Kin­dern gibt. Mit der jähr­li­chen Steu­er­erklä­rung kön­nen Sie Abzü­ge gel­tend machen und mög­li­cher­wei­se Erstat­tun­gen erhal­ten.

Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge soll­ten bald nach ihrer Ankunft eine Steu­er-ID und eine Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer bean­tra­gen. Die­se ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­ka­to­ren sind für die Beschäf­ti­gung uner­läss­lich und gewähr­leis­ten die ord­nungs­ge­mä­ße Anrech­nung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen.

Familienleistungen und Kindergeld

Fami­li­en mit Kin­dern haben Anspruch auf Kin­der­geld in Höhe von 250 € pro Monat und Kind, unab­hän­gig von Beschäf­ti­gungs­sta­tus und Ein­kom­mens­ni­veau. Die­se uni­ver­sel­le Leis­tung kommt allen Fami­li­en zugu­te und wird bis zum Alter von 18 Jah­ren bzw. bis zum Alter von 25 Jah­ren gezahlt, wenn die Kin­der in Aus­bil­dung sind.

Erwerbs­tä­ti­ge Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men kön­nen einen zusätz­li­chen Kin­der­zu­schlag von bis zu 250 € pro Monat und Kind erhal­ten. Die­se ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Unter­stüt­zung zielt dar­auf ab, die Kin­der­ar­mut zu ver­rin­gern und gleich­zei­tig Arbeits­an­rei­ze für die Eltern zu erhal­ten.

Das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket bie­tet zusätz­li­che Unter­stüt­zung für schul­be­zo­ge­ne Aus­ga­ben. Dazu gehö­ren Mit­tel für Schul­ma­te­ri­al, Klas­sen­fahr­ten, sport­li­che Akti­vi­tä­ten und Zuschüs­se zum Mit­tag­essen, damit die Kin­der in vol­lem Umfang an schu­li­schen und sozia­len Akti­vi­tä­ten teil­neh­men kön­nen.

Gesundheitsfürsorge für Arbeitnehmer und Familien

Eine Beschäf­ti­gung in Deutsch­land bie­tet Zugang zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, die medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te abdeckt. Fami­li­en­mit­glie­der kön­nen ohne zusätz­li­che Kos­ten mit­ver­si­chert wer­den, wenn sie kein eige­nes Ein­kom­men haben.

Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge mit kriegs­be­ding­ten Trau­ma­ta kön­nen spe­zi­el­le psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zungs­diens­te in Anspruch neh­men. Die­se trau­ma­be­zo­ge­nen Behand­lun­gen wer­den von der Kran­ken­kas­se über­nom­men und umfas­sen The­ra­pie, Bera­tung und bei Bedarf psych­ia­tri­sche Betreu­ung.

Men­schen mit Behin­de­run­gen erhal­ten zusätz­li­che Unter­stüt­zung im Rah­men des Sozi­al­ge­setz­bu­ches IX (SGB IX), ein­schließ­lich Anpas­sun­gen am Arbeits­platz, Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen und unter­stüt­zen­de Tech­no­lo­gien. Die­se spe­zi­el­len Bestim­mun­gen gewähr­leis­ten eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am Arbeits- und Gesell­schafts­le­ben unab­hän­gig von kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Ein­schrän­kun­gen.

Herausforderungen und mögliche Hindernisse

Trotz umfas­sen­der Unter­stüt­zungs­sys­te­me kön­nen ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge bei der beruf­li­chen Inte­gra­ti­on auf Hin­der­nis­se sto­ßen. Die Spra­che ist nach wie vor die größ­te Her­aus­for­de­rung, da die meis­ten Stel­len zumin­dest mitt­le­re Deutsch­kennt­nis­se erfor­dern, ins­be­son­de­re in kun­den­ori­en­tier­ten und regle­men­tier­ten Beru­fen.

Das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren für beruf­li­che Qua­li­fi­ka­tio­nen kann zeit­auf­wän­dig und kom­plex sein. Für eini­ge ukrai­ni­sche Fach­kräf­te ist eine Teil­an­er­ken­nung erfor­der­lich, die eine zusätz­li­che Aus­bil­dung oder Prü­fung erfor­dert, bevor sie ihre Tätig­keit in vol­lem Umfang aus­üben kön­nen, ins­be­son­de­re in den Berei­chen Gesund­heits­we­sen, Recht und Bil­dung.

Die Woh­nungs­knapp­heit in den Groß­städ­ten stellt eine prak­ti­sche Her­aus­for­de­rung für die beruf­li­che Mobi­li­tät dar. Die Suche nach einer erschwing­li­chen Unter­kunft in der Nähe von Arbeits­plät­zen erfor­dert oft eine stra­te­gi­sche Pla­nung und mög­li­cher­wei­se län­ge­re Pen­del­we­ge oder die Erwä­gung von Stel­len in klei­ne­ren Städ­ten und Gemein­den.

Ressourcen und Unterstützungsdienste

Zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen bie­ten spe­zi­el­le Unter­stüt­zung für ukrai­ni­sche Arbeits­su­chen­de. Die Deutsch-Ukrai­ni­sche Han­dels­kam­mer, Migra­ti­ons­be­ra­tungs­stel­len und ukrai­ni­sche Gemein­de­or­ga­ni­sa­tio­nen bie­ten geziel­te Unter­stüt­zung bei Bewer­bun­gen, der Vor­be­rei­tung auf Vor­stel­lungs­ge­sprä­che und bei der Ver­net­zung.

Digi­ta­le Platt­for­men wie „Germany4Ukraine“ und „Hand­buch Deutsch­land“ bie­ten umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen in ukrai­ni­scher Spra­che. Die­se zen­tra­len Res­sour­cen erläu­tern Leis­tungs­an­sprü­che, Bewer­bungs­ver­fah­ren und Arbeits­rech­te in zugäng­li­cher Form.

Loka­le Inte­gra­ti­ons­ko­or­di­na­to­ren (Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­te) kön­nen indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung bei der Navi­ga­ti­on durch das Beschäf­ti­gungs­sys­tem bie­ten. Die­se kom­mu­na­len Ansprech­part­ner füh­ren häu­fig Lis­ten mit ukrai­nisch­spra­chi­gen Bera­tern und kön­nen je nach den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen geeig­ne­te loka­le Dienst­leis­tun­gen emp­feh­len.

Quellen

Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung für Migra­ti­on, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on: Krieg in der Ukrai­ne

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les: FAQ für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge

Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge: Infor­ma­tio­nen für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge

Bun­des­agen­tur für Arbeit: Ukrai­ne-Por­tal

Hand­buch Deutsch­land: Ukrai­ne Infor­ma­tio­nen

Berlin.de: Sozi­al­leis­tun­gen für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge

Germany4Ukraine: Hilfs­por­tal

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