Wie man in Deutschland eine Sozialwohnung (WBS) beantragt: Leitfaden für ukrainische Flüchtlinge

Wie man in Deutschland eine Sozialwohnung (WBS) beantragt: Leitfaden für ukrainische Flüchtlinge

Die Suche nach bezahl­ba­rem Wohn­raum in Deutsch­land stellt für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) oder Sozi­al­woh­nungs­aus­weis öff­net die Türen zu geför­der­ten Woh­nun­gen, aber das Antrags­ver­fah­ren kann sich ange­sichts von Sprach­bar­rie­ren und unge­wohn­ter Büro­kra­tie schwie­rig gestal­ten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein WBS-Zer­ti­fi­kat gewährt Zugang zu staat­lich sub­ven­tio­nier­tem Wohn­raum mit kon­trol­lier­ten Miet­prei­sen
  • Ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge mit Auf­ent­halts­ti­tel sind berech­tigt, einen WBS zu bean­tra­gen
  • Die Anträ­ge wer­den bei Ihrem ört­li­chen Woh­nungs­amt mit den erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­ge­reicht
  • Die Ein­kom­mens­gren­zen vari­ie­ren je nach Regi­on, sind aber im All­ge­mei­nen für Fami­li­en mit Kin­dern höher
  • Ver­schie­de­ne Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen bie­ten kos­ten­lo­se Über­set­zungs­hil­fe an, um bei der Antrag­stel­lung zu hel­fen

Was ist der Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) ist eine offi­zi­el­le Beschei­ni­gung, die den Zugang zu öffent­lich geför­der­ten Woh­nun­gen in Deutsch­land ermög­licht. Die­se staat­lich geför­der­ten Woh­nun­gen haben kon­trol­lier­te Miet­prei­se und sind damit deut­lich erschwing­li­cher als regu­lä­re Markt­woh­nun­gen.

Für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge, die nach Febru­ar 2022 nach Deutsch­land gekom­men sind, kann der WBS eine ent­schei­den­de Hil­fe sein. Bei rund 1,2 Mil­lio­nen Ukrai­nern, die in Deutsch­land Schutz suchen, kann der Zugang zu bezahl­ba­rem Wohn­raum über den WBS die drin­gend benö­tig­te Sta­bi­li­tät wäh­rend der Inte­gra­ti­on bie­ten.

Anspruchsvoraussetzungen für ukrainische Flüchtlinge

Um als ukrai­ni­scher Flücht­ling eine WBS-Beschei­ni­gung zu erhal­ten, müs­sen Sie meh­re­re Kri­te­ri­en erfül­len. Zunächst müs­sen Sie einen gül­ti­gen Auf­ent­halts­ti­tel nach §24 Auf­enthG oder einen ande­ren recht­li­chen Sta­tus haben, der Ihnen den Auf­ent­halt in Deutsch­land erlaubt.

Ihr Haus­halts­ein­kom­men muss unter bestimm­ten Gren­zen lie­gen, die je nach Regi­on und Fami­li­en­grö­ße vari­ie­ren. Im All­ge­mei­nen sind die Ein­kom­mens­gren­zen für Fami­li­en mit Kin­dern oder Haus­hal­te mit behin­der­ten Mit­glie­dern höher.

Außer­dem müs­sen Sie an Ihrer der­zei­ti­gen Adres­se ange­mel­det sein. Die­se Anmel­dung ist eine Vor­aus­set­zung für vie­le behörd­li­che Vor­gän­ge in Deutsch­land, auch für den WBS-Antrag.

Schritt-für-Schritt-Bewerbungsprozess

Das Antrags­ver­fah­ren erfor­dert meh­re­re Schrit­te, kann aber mit der rich­ti­gen Anlei­tung durch­ge­führt wer­den. Suchen Sie zunächst Ihr ört­li­ches Woh­nungs­amt in der Stadt oder dem Bezirk, in der/dem Sie woh­nen möch­ten – dort rei­chen Sie Ihren Antrag ein.

Holen Sie sich das Antrags­for­mu­lar ent­we­der per­sön­lich beim Woh­nungs­amt ab oder laden Sie es von des­sen Web­site her­un­ter. Vie­le Ämter bie­ten inzwi­schen For­mu­la­re mit ukrai­ni­scher Über­set­zung oder erläu­tern­de Leit­fä­den an, um Flücht­lin­ge zu unter­stüt­zen.

Fül­len Sie alle Abschnit­te des Antrags­for­mu­lars sorg­fäl­tig aus, ein­schließ­lich der per­sön­li­chen Daten, der aktu­el­len Wohn­si­tua­ti­on und der Ein­kom­mens­an­ga­ben. Sam­meln Sie schließ­lich alle erfor­der­li­chen Doku­men­te (sie­he nächs­ter Abschnitt) und rei­chen Sie alles zusam­men beim Woh­nungs­amt ein.

Erforderliche Dokumente

Berei­ten Sie die fol­gen­den Doku­men­te für Ihren WBS-Antrag vor. Sie benö­ti­gen Aus­weis­do­ku­men­te wie Ihren Rei­se­pass und die Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung für alle erwach­se­nen Haus­halts­mit­glie­der.

Ein Ein­kom­mens­nach­weis ist uner­läss­lich, also sam­meln Sie Lohn­ab­rech­nun­gen, Arbeits­ver­trä­ge oder Leis­tungs­be­schei­de, aus denen Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on her­vor­geht. Bei ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen, die Sozi­al­leis­tun­gen erhal­ten, dient der Leis­tungs­be­scheid des Job­cen­ters oder Sozi­al­amts als Ein­kom­mens­nach­weis.

Außer­dem benö­ti­gen Sie Anmel­de­be­schei­ni­gun­gen für alle Haus­halts­mit­glie­der, Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern und manch­mal eine Miet­be­schei­ni­gung Ihres der­zei­ti­gen Ver­mie­ters. Wenn Sie Kin­der haben, kön­nen auch Geburts­ur­kun­den oder ande­re Nach­wei­se über das Sor­ge­recht erfor­der­lich sein.

Sprachunterstützung für die Anwendung

Da schät­zungs­wei­se 80 % der ukrai­ni­schen Flücht­lin­ge nur über begrenz­te Deutsch­kennt­nis­se ver­fü­gen, ist häu­fig Über­set­zungs­hil­fe erfor­der­lich. Meh­re­re Orga­ni­sa­tio­nen bie­ten kos­ten­lo­se Über­set­zungs­diens­te spe­zi­ell für woh­nungs­be­zo­ge­ne Doku­men­te und Ter­mi­ne an.

In Ber­lin und Bran­den­burg bie­ten Orga­ni­sa­tio­nen wie die Cari­tas Ber­lin-Bran­den­burg, die Ukrai­ne-Hil­fe Ber­lin und die Ber­li­ner Stadt­mis­si­on Über­set­zun­gen von Doku­men­ten an. Ähn­li­che Diens­te wer­den von der Ukrai­ne­hil­fe Mün­chen und der Cari­tas Bay­ern in Süd­deutsch­land ange­bo­ten, wäh­rend die Flücht­lings­hil­fe­zen­tren in Köln, Düs­sel­dorf und Dort­mund die Men­schen in den west­li­chen Regio­nen unter­stüt­zen.

Wenn die Unter­stüt­zung von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen nicht ver­füg­bar ist, kön­nen Sie Über­set­zungs­hil­fe bei Ihrem ört­li­chen Sozi­al­amt bean­tra­gen. Digi­ta­le Lösun­gen wie Über­set­zungs-Apps, die spe­zi­ell für die ukrai­nisch-deut­sche Über­set­zung opti­miert sind, kön­nen auch bei der grund­le­gen­den Kom­mu­ni­ka­ti­on wäh­rend des Antrags­pro­zes­ses hel­fen.

Bearbeitungszeit und Gültigkeit

Nach der Ein­rei­chung dau­ert die Bear­bei­tung von WBS-Anträ­gen in der Regel 4–6 Wochen, wobei die Fris­ten je nach Gemein­de vari­ie­ren. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass es in Stoß­zei­ten zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men kann, ins­be­son­de­re in Groß­städ­ten mit Woh­nungs­knapp­heit.

Nach der Geneh­mi­gung ent­hält Ihr WBS-Zer­ti­fi­kat Infor­ma­tio­nen über die zuläs­si­ge Woh­nungs­grö­ße auf der Grund­la­ge Ihrer Haus­halts­zu­sam­men­set­zung. Der WBS ist in der Regel 12–24 Mona­te gül­tig, je nach aus­stel­len­der Behör­de.

Wohnungssuche mit Ihrem WBS

Nach­dem Sie Ihren WBS erhal­ten haben, kön­nen Sie sich auf die Suche nach einer geeig­ne­ten Woh­nung machen. Kom­mu­na­le Woh­nungs­un­ter­neh­men wie GEWOBAG, HOWOGE oder SAGA GWG betrei­ben vie­le Sozi­al­woh­nun­gen und soll­ten Ihr ers­ter Ansprech­part­ner sein.

Online-Woh­nungs­por­ta­le haben oft Fil­ter für WBS-fähi­ge Woh­nun­gen, was die Suche nach geeig­ne­ten Ange­bo­ten erleich­tert. Wenn Sie sich um eine Woh­nung bewer­ben, soll­ten Sie in Ihren Bewer­bungs­un­ter­la­gen immer Ihren WBS-Sta­tus erwäh­nen und eine Kopie Ihrer Beschei­ni­gung vor­le­gen.

Den­ken Sie dar­an, dass ein WBS kei­ne Garan­tie für eine sofor­ti­ge Woh­nung ist – er beschei­nigt ledig­lich, dass Sie wohn­be­rech­tigt sind. In Städ­ten mit Woh­nungs­knapp­heit kön­nen die War­te­zei­ten für geeig­ne­te Woh­nun­gen immer noch beträcht­lich sein.

Zusätzliche Ressourcen für ukrainische Flüchtlinge

Neben der Unter­stüt­zung bei der Woh­nungs­su­che kön­nen ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge wei­te­re Hilfs­an­ge­bo­te in Anspruch neh­men. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) bie­tet Inte­gra­ti­ons­kur­se an, dar­un­ter Sprach­kur­se und Kur­se zur Ori­en­tie­rung in der deut­schen Gesell­schaft.

In vie­len Städ­ten gibt es spe­zi­el­le ukrai­ni­sche Will­kom­mens­zen­tren, in denen Bera­ter bei ver­schie­de­nen Aspek­ten des Ein­le­bens in Deutsch­land hel­fen kön­nen. Com­mu­ni­ty-Grup­pen auf Platt­for­men wie Tele­gram und Face­book bie­ten gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung und den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen über Wohn­mög­lich­kei­ten und Bewer­bungs­er­fah­run­gen.

Bei recht­li­chen Fra­gen zu Wohn­rech­ten bie­ten Orga­ni­sa­tio­nen wie Pro Asyl und Flücht­lings­rä­te in jedem Bun­des­land kos­ten­lo­se Bera­tun­gen an. Die Nut­zung die­ser Res­sour­cen kann Ihren Inte­gra­ti­ons­pro­zess bei der Suche nach einer geeig­ne­ten Woh­nung erheb­lich erleich­tern.

Quellen

Berlin.de – Infor­ma­tio­nen zur Ankunft in der Ukrai­ne

Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge – Asyl und Flücht­lings­schutz

Cari­tas – Ukrai­ne-Hil­fe

Deutschland4Ukraine Hil­fe­por­tal

Hand­buch Deutsch­land – Ukrai­ne Infor­ma­tio­nen

Dia­ko­nie – Ukrai­ne Hil­fe

Aus­führ­li­cher WBS-Anwen­dungs­leit­fa­den 2025

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